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§ 40 SGB XI · Pflegekasse übernimmt die Kosten

Ihr Pflegeumzug –
für Sie komplett kostenlos.

Pflegebedürftige haben gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Movit stellt den Antrag für Sie – deutschlandweit.

Ab Pflegegrad 1 geeignet
Wir erledigen die komplette Antragstellung
Deutschlandweit verfügbar
Antrag muss VOR dem Umzug gestellt werden
★★★★★ Über 95 zufriedene Kunden · Ausgezeichnete Bewertungen

Jetzt Antrag stellen

In 3 Minuten erledigt – wir übernehmen den Rest

Schritt 1 von 4

Bereit für Ihren Pflegeumzug?

Klicken Sie auf Starten – wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.

Schritt 2 von 4

Ihre persönlichen Daten

Für die korrekte Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.

Nur zur Vermeidung von Tippfehlern – kein Pflichtfeld, kann jederzeit übersprungen werden.

Schritt 3 von 4

Ihr Umzug

Von wo nach wo soll der Umzug stattfinden?

Schritt 4 von 4

Unterschrift

Bestätigung der Vollmacht und Abtretungserklärung.

Bitte hier unterschreiben

Antrag erfolgreich eingereicht!

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden und kümmern uns um alles Weitere. Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

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Pflegekasse übernimmt den Umzug

Gesetzlicher Anspruch ab Pflegegrad 1

📋

Wir stellen den Antrag

Kein Papierkram für Sie

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Deutschlandweit

Umzüge in ganz Deutschland

95+ Bewertungen

Ausgezeichneter Service

So einfach geht's

In 4 Schritten zum Pflegeumzug auf Kosten der Pflegekasse

Movit übernimmt den gesamten Ablauf – von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis zum letzten Karton.

1

Online anfragen

Formular in 3 Minuten ausfüllen, Pflegekasse auswählen und digital unterschreiben – bequem von zu Hause.

2

Antrag stellen

Movit reicht den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI) direkt bei Ihrer Pflegekasse ein.

3

Genehmigung

Die Pflegekasse prüft und genehmigt den Antrag. Wir halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

4

Umzug erledigt

Unser professionelles Team führt den Umzug durch – pünktlich, sorgfältig und stressfrei für Sie.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzungen für den kostenlosen Pflegeumzug

Gemäß § 40 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu zählt auch der Umzug.

Ab Pflegegrad 1

Sie benötigen einen offiziell anerkannten Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse.

🏠

Umzug in barrierefreies Wohnumfeld

Der Umzug muss in eine geeignetere, barrierefreiere Wohnung oder ins betreute Wohnen erfolgen.

📋

Antrag vor dem Umzug stellen

Wichtig: Der Antrag muss zwingend vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden.

👨‍👩‍👧

Auch durch Angehörige beantragbar

Angehörige können den Antrag mit Vollmacht im Namen des Pflegebedürftigen stellen.

Unsicher ob Sie berechtigt sind?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich. In einem kurzen Telefonat klären wir gemeinsam, ob und wie wir Ihnen helfen können.

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Kostenlos & unverbindlich · Mo–Sa 8–18 Uhr
Häufige Fragen

FAQ – Pflegeumzug mit Pflegekassen-Zuschuss

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Pflegeumzug?
+
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Pflegegrad 1 haben gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu zählt auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, ins betreute Wohnen oder innerhalb eines Gebäudes (z.B. vom Obergeschoss ins Erdgeschoss).
Muss ich den Antrag bei der Pflegekasse selbst stellen?
+
Nein. Mit Ihrer Unterschrift auf der Vollmacht und Abtretungserklärung bevollmächtigen Sie Movit, den Antrag vollständig in Ihrem Namen einzureichen. Sie erhalten von uns Rückmeldung über den Stand der Bearbeitung.
Wie lange dauert die Genehmigung durch die Pflegekasse?
+
Die Pflegekassen entscheiden in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen. Deshalb sollte der Antrag mindestens 4–6 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin gestellt werden. Wir empfehlen, so früh wie möglich anzufragen.
Macht Movit Pflegeumzüge deutschlandweit?
+
Ja. Movit ist deutschlandweit tätig und arbeitet mit regionalen Partnerfirmen zusammen. Ob Hamburg, München, Berlin, Köln oder Frankfurt – Ihren Pflegeumzug können wir in ganz Deutschland organisieren.
Gilt der Zuschuss auch für einen Umzug innerhalb desselben Hauses?
+
Ja. Auch ein Umzug innerhalb desselben Gebäudes – z.B. vom Obergeschoss ins Erdgeschoss – kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden, wenn dadurch Barrieren für den Pflegebedürftigen reduziert werden.
Können Angehörige den Antrag für ihre pflegebedürftigen Eltern stellen?
+
Ja. Angehörige können mit einer entsprechenden Vollmacht alle Schritte im Namen des Pflegebedürftigen übernehmen. Movit unterstützt Sie dabei gerne und erklärt Ihnen den Prozess in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI?
+
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind alle Maßnahmen, die das häusliche Umfeld eines Pflegebedürftigen so anpassen, dass die Pflege erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung ermöglicht wird. Dazu zählen z.B. der Einbau eines Treppenlifts, die Verbreiterung von Türen, der Umbau eines Badezimmers – oder eben der Umzug in eine barrierefreie Wohnung.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
+
Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, entstehen für Sie keinerlei Kosten. Die Bearbeitungsgebühr von Movit wird ausschließlich im Falle einer Genehmigung in Rechnung gestellt.
Kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden?
+
Grundsätzlich kann der Zuschuss pro Maßnahme beantragt werden. Bei einer wesentlichen Verschlechterung des Pflegezustands oder einem erneuten Umzug kann ein neuer Antrag gestellt werden. Sprechen Sie uns direkt an – wir beraten Sie kostenlos.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
+
In der Regel werden benötigt: Pflegebescheid mit Pflegegrad, Versichertennummer, Personalien des Pflegebedürftigen sowie Angaben zum geplanten Umzug. Movit kümmert sich um die vollständige Zusammenstellung und Einreichung aller Unterlagen.

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